Suplylot

Regulatorisches Rahmenwerk · Materialien & Produkte

Lebensmittelrückverfolgbarkeit: vom Material zum Fertigprodukt

Verknüpfen Sie COA, Zertifizierungen und Materialherkunft mit jeder Charge, vom Rohstoff bis zum Fertigprodukt.

Wichtige Punkte des Rahmenwerks

  • COA und Materialzertifikate beim Wareneingang
  • Dokumentierte vorgelagerte Chargenrückverfolgbarkeit
  • Lieferantenkampagnen für sensible Referenzen

In Suplylot

Fragebögen, Raster und Kampagnen für Lebensmittelrückverfolgbarkeit

Einsatzbereite Vorlagen im Einkäuferportal: Lieferantenerfassung, automatische Nachfassaktionen und Compliance-Steuerung je Referenz.

  • Lieferantenfragebogen «Lebensmittelrückverfolgbarkeitserfassung»
  • Bewertungsraster Lebensmittelrückverfolgbarkeit (Material und Produkt)
  • Kampagnen zur Lebensmittelrückverfolgbarkeit im Panel
  • Warnungen zu abgelaufenen Dokumenten und Portal-Erinnerungen

Regulatorischer Rahmen

Die Lebensmittelrückverfolgbarkeit ist sowohl eine gesundheitsrechtliche Pflicht (EG-Verordnung 178/2002) als auch eine operative Notwendigkeit: Im Falle eines Alarms muss das Unternehmen die Lieferkette innerhalb von Stunden, nicht Tagen, zurückverfolgen können.

Rohstoffe (Milch, Fleisch, Zusatzstoffe, Aromen) und verpackte Fertigprodukte erfordern COAs, Zertifikate und Chargennachweise, die mit dem Wareneingang im Werk verknüpft sind.

Was der Einkäufer verlangen muss

Ein Nachweis muss überprüfbar, datiert und einer konkreten Referenz zugeordnet sein. Eine pauschale Erklärung reicht nicht.

  • COA je gelieferter Charge, konform mit den internen Spezifikationen.
  • IFS/BRC-Zertifizierungen oder Gesundheitszulassungen je nach Kategorie.
  • Dokumentierte One-up-one-down-Rückverfolgbarkeit mit dem Lieferanten.
  • Verwaltung von Allergenen, GVO und Herkunftsangaben, soweit anwendbar.

Compliance über die Zeit steuern

Suplylot verknüpft jede erhaltene Charge mit ihrer Dokumentenakte: COA, Zertifikate, Sicherheitsdatenblätter für Zusatzstoffe. Portal-Erinnerungen stellen sicher, dass keine Materialfreigabe ohne aktuellen Nachweis erfolgt.

  • Freigabe beim Wareneingang blockieren, wenn das COA fehlt oder nicht konform ist.
  • Jährliche Kampagnen für sensible Materialien (Allergene, PFAS, Herkunft) durchführen.
  • Audit-fertige Historie für behördliche Kontrollen und Kundenaudits pflegen.

Nützliche Quellen

EUR-Lex : EG-Verordnung 178/2002 (Rückverfolgbarkeit)

Steuern Sie Lebensmittelrückverfolgbarkeit über Ihr Lieferantenpanel

Fragebögen, Dokumentendossiers und Erfassungskampagnen, vom Materialkatalog bis zur Compliance-Steuerung.

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